Testo completo
OGH 12Ns41/26i
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.05.2026
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2026:0120NS00041.26I.0515.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Mai 2026 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi PMM in der Strafsache gegen Dr. * F* wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 4 StGB, AZ 22 Hv 89/25a des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgerichts für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.