Verwaltungsgerichtshof 1931/71

1931/71Corte amministrativa suprema8 giu 1973

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1931/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.605,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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