Verwaltungsgerichtshof 2315/71

2315/71Corte amministrativa suprema15 dic 1972

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2315/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1972

Spruch

  1. Die Beschwerden des JT und des FK werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder dieser beiden Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 300,-- (zusammen S 600,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

  1. Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, soweit das Entschädigungsbegehren der Beschwerdeführer S und GS abgewiesen worden ist; im übrigen wird auch deren Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern S und GS Aufwendungen in der Höhe von S 2.458,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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