Verwaltungsgerichtshof 2000/74

2000/74Corte amministrativa suprema20 mag 1975

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Berichtigungsbescheid

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2000/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1975

Spruch

Beide Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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