Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2249/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.06.1975
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 5.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen, soweit es sich auf den Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand bezieht, und zurückgewiesen, soweit es auf den Ersatz der Aufwendungen für Bundesstempel gerichtet ist.