Verwaltungsgerichtshof 0815/75

0815/75Corte amministrativa suprema13 ott 1975

Regest

Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0815/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1975

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Pflegezulage (§ 18 KOVG) richtet, als unbegründet abgewiesen.

Hinsichtlich der Abweisung des Antrages auf Gewährung der Hilflosenzulage (§ 18 a KOVG) wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.644,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.