Verwaltungsgerichtshof 1583/77

1583/77Corte amministrativa suprema13 feb 1979

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1583/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S3.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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