Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 87/04/0234
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.03.1988
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987040234.X00
Spruch
Der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. September 1987 wird insoweit, als mit ihm die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. Juli 1987 zurückgewiesen wurde und ferner insoweit, als der Spruchteil II die Entscheidung enthält, daß die Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 15. Juni 1987 nicht den Beschwerdeführern zuzurechnen ist, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.