Verwaltungsgerichtshof 89/03/0260

89/03/0260Corte amministrativa suprema28 mar 1990

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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