Verwaltungsgerichtshof 89/08/0035

89/08/0035Corte amministrativa suprema27 mar 1990

Regest

Einfluß auf die Sachentscheidung Inhalt des Wiederaufnahmeantrages Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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