Verwaltungsgerichtshof 90/02/0154

90/02/0154Corte amministrativa suprema15 mag 1991

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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