Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/03/0237
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.04.1991
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird, soweit sie von der Beschwerdeführerin als Eigentümerin betroffener Liegenschaften erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
2. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird im übrigen zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.