Verwaltungsgerichtshof 90/05/0179

90/05/0179Corte amministrativa suprema4 apr 1991

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverständiger Techniker Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Amtssachverständiger Person Bejahung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.180,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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