Verwaltungsgerichtshof 90/07/0018

90/07/0018Corte amministrativa suprema18 mar 1994

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.