Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/19/0142
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.04.1990
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190142.X00
Spruch
Z gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. März 1989, Zl. SD 159/89, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes
a) Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet, zurückgewiesen;
b) Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.