Verwaltungsgerichtshof 91/01/0021

91/01/0021Corte amministrativa suprema17 apr 1991

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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