Verwaltungsgerichtshof 91/02/0006

91/02/0006Corte amministrativa suprema15 mag 1991

Regest

Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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