Verwaltungsgerichtshof 91/07/0009

91/07/0009Corte amministrativa suprema22 feb 1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Rechtswidrigkeit von Bescheiden Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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