Verwaltungsgerichtshof 91/07/0147

91/07/0147Corte amministrativa suprema18 mar 1994

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit darin dem Beschwerdeführer ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.