Verwaltungsgerichtshof 91/13/0234

91/13/0234Corte amministrativa suprema6 apr 1994

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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