Verwaltungsgerichtshof 91/14/0078

91/14/0078Corte amministrativa suprema17 mar 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie Haftung für Lohnsteuer betrifft, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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