Verwaltungsgerichtshof 91/14/0151

91/14/0151Corte amministrativa suprema8 mar 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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