Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/07/0055
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.03.1994
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die zu 92/07/0055 protokollierte Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt;
die Anträge der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Zuerkennung von Aufwandersatz für dieses Verfahren werden abgewiesen;
2. zu Recht erkannt:
Die zu 93/07/0117 protokollierte Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.