Verwaltungsgerichtshof 92/13/0026

92/13/0026Corte amministrativa suprema24 apr 1996

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 92/13/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird insoweit als sie Gewerbesteuer 1989 betrifft, als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung über den Aufwandersatz bleibt vorbehalten.

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