Verwaltungsgerichtshof 93/03/0007

93/03/0007Corte amministrativa suprema20 set 1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Jagdeinrichtungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind schuldig, dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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