Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/04/0128
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.1995
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen Spruchteil 1 des angefochtenen Bescheides richtet, als unbegründet abgewiesen;
II. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen Spruchteil 2 des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.
III. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.