Verwaltungsgerichtshof 93/05/0103

93/05/0103Corte amministrativa suprema20 giu 1995

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein sachliche Zuständigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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