Verwaltungsgerichtshof 93/05/0238

93/05/0238Corte amministrativa suprema23 apr 1996

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Die Beschwerde zur hg. Zl. 93/05/0239 wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von (insgesamt) S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde zur hg. Zl. 93/05/0238 wird zurückgewiesen.

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