Verwaltungsgerichtshof 93/07/0051

93/07/0051Corte amministrativa suprema29 giu 1995

Regest

Spruch und Begründung Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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