Verwaltungsgerichtshof 93/12/0076

93/12/0076Corte amministrativa suprema30 giu 1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1995

Spruch

A. den Beschluß gefaßt:

Der am 18. März 1993 eingebrachte "Nachtrag zur Beschwerde" wird zurückgewiesen;

B. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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