Verwaltungsgerichtshof 93/12/0127

93/12/0127Corte amministrativa suprema22 apr 1998

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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