Verwaltungsgerichtshof 94/02/0183

94/02/0183Corte amministrativa suprema12 apr 1996

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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