Verwaltungsgerichtshof 94/03/0297

94/03/0297Corte amministrativa suprema20 set 1995

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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