Verwaltungsgerichtshof 94/05/0230

94/05/0230Corte amministrativa suprema16 set 1997

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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