Verwaltungsgerichtshof 94/05/0345

94/05/0345Corte amministrativa suprema19 set 1995

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0345

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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