Verwaltungsgerichtshof 94/09/0303

94/09/0303Corte amministrativa suprema9 set 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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