Verwaltungsgerichtshof 94/11/0371

94/11/0371Corte amministrativa suprema28 nov 1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gesundheitswesen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0371

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörden aufgehoben.

Die Ärztekammer für Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren betreffend Stempelgebühren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.