Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 94/13/0017
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.11.1996
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird im Umfang der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides in seinem Abspruch über Umsatzsteuer 1990 zurückgewiesen;
und 2. zu Recht erkannt:
Im übrigen, somit im Umfang der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides in seinem Abspruch über Umsatzsteuer 1991, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.