Verwaltungsgerichtshof 95/01/0551

95/01/0551Corte amministrativa suprema30 apr 1997

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0551

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1997

Spruch

den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. Februar 1996, Zl. 4.307.230/10-III/13/95, betreffend Zurückweisung eines Antrages in einer Asylsache

(Zl. 96/01/0287), zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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