Verwaltungsgerichtshof 95/03/0235

95/03/0235Corte amministrativa suprema20 mar 1996

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 95/03/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinen Spruchpunkten I und II wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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