Verwaltungsgerichtshof 95/05/0001

95/05/0001Corte amministrativa suprema23 mar 1999

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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