Verwaltungsgerichtshof 95/05/0287

95/05/0287Corte amministrativa suprema23 apr 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer insgesamt haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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