Verwaltungsgerichtshof 95/06/0007

95/06/0007Corte amministrativa suprema30 apr 1998

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Beeidigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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