Verwaltungsgerichtshof 95/06/0100

95/06/0100Corte amministrativa suprema12 ott 1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei dieses Verfahrens Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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