Verwaltungsgerichtshof 95/06/0257

95/06/0257Corte amministrativa suprema30 apr 1998

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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