Verwaltungsgerichtshof 95/07/0225

95/07/0225Corte amministrativa suprema28 feb 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er zu Z. 4 die Berufung des Beschwerdeführers als unbegründet abweist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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