Verwaltungsgerichtshof 95/09/0262

95/09/0262Corte amministrativa suprema29 ott 1997

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exeution zu ersetzen.

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