Verwaltungsgerichtshof 95/10/0034

95/10/0034Corte amministrativa suprema25 set 1995

Regest

Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Befangenheit von Sachverständigen Inhalt des Spruches Diverses Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Ablehnung wegen Befangenheit Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Einfluß auf die Sachentscheidung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten

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Verwaltungsgerichtshof 95/10/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, soweit mit ihm der erstinstanzliche Wiederbewaldungsauftrag bestätigt wurde.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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