Verwaltungsgerichtshof 95/10/0201

95/10/0201Corte amministrativa suprema6 mag 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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