Verwaltungsgerichtshof 95/10/0260

95/10/0260Corte amministrativa suprema6 mag 1996

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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